Avodah Zarah 4

Kapitel 4

א רַבִּי יִשְׁמָעֵאל אוֹמֵר, שָׁלשׁ אֲבָנִים זוֹ בְצַד זוֹ בְּצַד מַרְקוּלִיס, אֲסוּרוֹת. וּשְׁתַּיִם, מֻתָּרוֹת. וַחֲכָמִים אוֹמְרִים, שֶׁנִּרְאוֹת עִמּוֹ, אֲסוּרוֹת. וְשֶׁאֵין נִרְאוֹת עִמּוֹ, מֻתָּרוֹת:
1 R. Ismael sagt: Drei Steine nebeneinander an der Seite des Merkulis sind verboten, sind dort aber nur zwei Steine, so sind sie erlaubt Die Weisen aber sagen: Diejenigcn, die als ihm zugehörig erscheinen, sind verboten, die aber nicht als ihm zugehörig erscheinen, sind erlaubt,
ב מָצָא בְרֹאשׁוֹ מָעוֹת, כְּסוּת אוֹ כֵלִים, הֲרֵי אֵלּוּ מֻתָּרִין. פַּרְכִּילֵי עֲנָבִים וַעֲטָרוֹת שֶׁל שִׁבֳּלִים וְיֵינוֹת וּשְׁמָנִים וּסְלָתוֹת וְכָל דָּבָר שֶׁכַּיּוֹצֵא בוֹ קָרֵב עַל גַּבֵּי הַמִּזְבֵּחַ, אָסוּר:
2 Findet man auf dessen Haupte Geld, Gewand oder Geräte, so sind sie erlaubt; aber Weintrauben - Gebinde, Achren-Kränze, Fläschchen mit Wein, Öl oder Mehl, überhaupt Alles, desgleichen auf dem Altar dargebracht wird, ist verboten.
ג עֲבוֹדָה זָרָה שֶׁהָיָה לָהּ גִנָּה אוֹ מֶרְחָץ, נֶהֱנִין מֵהֶן שֶׁלֹּא בְטוֹבָה וְאֵין נֶהֱנִין מֵהֶן בְּטוֹבָה. הָיָה שֶׁלָּהּ וְשֶׁל אֲחֵרִים, נֶהֱנִין מֵהֶן בֵּין בְּטוֹבָה וּבֵין שֶׁלֹּא בְטוֹבָה:
3 Wenn ein Garten oder ein Bad einem Götzen gehört, so darf man von denselben ohne Dankesbezeugung einen Nutzen haben, aber nicht mit Dankesbezeugung. Gehören sie dem Götzen und zugleich Anderen, so darf mau sowohl mit als ohne Dankesbezeugung davon Nutzen haben.
ד עֲבוֹדָה זָרָה שֶׁל נָכְרִי, אֲסוּרָה מִיָּד. וְשֶׁל יִשְׂרָאֵל, אֵין אֲסוּרָה עַד שֶׁתֵּעָבֵד. נָכְרִי מְבַטֵּל עֲבוֹדָה זָרָה שֶׁלּוֹ וְשֶׁל חֲבֵרוֹ, וְיִשְׂרָאֵל אֵינוֹ מְבַטֵּל עֲבוֹדָה זָרָה שֶׁל נָכְרִי. הַמְבַטֵּל עֲבוֹדָה זָרָה, בִּטֵּל מְשַׁמְּשֶׁיהָ. בִּטֵּל מְשַׁמְּשֶׁיהָ, מְשַׁמְּשֶׁיהָ מֻתָּרִין וְהִיא אֲסוּרָה:
4 Der Götze eines Heiden ist sogleich zur Nutzung verboten, der eines Israeliten aber ist erst dann verboten, wenn demselben gedient worden. Ein Heide kann sowohl seinen Götzen als den seines Nächsten nichtig machen; ein Israelit aber kann nicht den Götzen eines Heiden nichtig machen. Macht man einen Götzen nichtig, so hat man damit auch alle seine Dienstsachen nichtig gemacht, hat man aber nur die Dienstsachen nichtig gemacht, so sind bloß die Dienstsachen erlaubt, der Götze selbst aber verboten.
ה כֵּיצַד מְבַטְּלָהּ, קָטַע רֹאשׁ אָזְנָהּ, רֹאשׁ חָטְמָהּ, רֹאשׁ אֶצְבָּעָהּ, פְּחָסָהּ אַף עַל פִּי שֶׁלֹּא חִסְּרָהּ, בִּטְּלָהּ. רָקַק בְּפָנֶיהָ, הִשְׁתִּין בְּפָנֶיהָ, גְּרָרָהּ, וְזָרַק בָּהּ אֶת הַצּוֹאָה, הֲרֵי זוֹ אֵינָהּ בְּטֵלָה. מְכָרָהּ אוֹ מִשְׁכְּנָהּ, רַבִּי אוֹמֵר, בִּטֵּל. וַחֲכָמִים אוֹמְרִים, לֹא בִטֵּל:
5 Wie macht man ihn nichtig? Hat man ihm die Spitze des Ohres, der Nase oder des Fingers abgehauen; hat man ihn zusammengedrückt, obwohl nichts davon weggenommen ist, so hat man ihn nichtig gemacht; hat man vor ihm ausgespieen oder uriniert; hat man ihn herumgeschleppt oder mit Kotli beworfen; so wird er nicht dadurch nichtig. Hat man ihn verkauft oder verpfändet, so sagt Rabbi: Er wird dadurch nichtig. Die Weisen aber sagen: Er wird nicht dadurch nichtig.
ו עֲבוֹדָה זָרָה שֶׁהִנִּיחוּהָ עוֹבְדֶיהָ בִּשְׁעַת שָׁלוֹם, מֻתֶּרֶת. בִּשְׁעַת מִלְחָמָה, אֲסוּרָה. בִּימוֹסְיָאוֹת שֶׁל מְלָכִים, הֲרֵי אֵלּוּ מֻתָּרוֹת, מִפְּנֵי שֶׁמַּעֲמִידִין אוֹתָם בְּשָׁעָה שֶׁהַמְּלָכִים עוֹבְרִים:
6 Wenn einen Götzen seine Verehrer zurückgelassen haben, so ist derselbe erlaubt, wenn dies in Friedenszeiten geschehen; geschah es aber in Kriegszeiten, so bleibt er verboten. Götzengestelle der Könige sind erlaubt, weil man [nur], wenn die Könige vorüberziehen, Götzen darauf stellt.
ז שָׁאֲלוּ אֶת הַזְּקֵנִים בְּרוֹמִי, אִם אֵין רְצוֹנוֹ בַּעֲבוֹדָה זָרָה, לָמָה אֵינוֹ מְבַטְּלָהּ. אָמְרוּ לָהֶן, אִלּוּ לְדָבָר שֶׁאֵין צֹרֶךְ לָעוֹלָם בּוֹ הָיוּ עוֹבְדִין, הָיָה מְבַטְּלוֹ. הֲרֵי הֵן עוֹבְדִין לַחַמָּה וְלַלְּבָנָה וְלַכּוֹכָבִים וְלַמַּזָּלוֹת. יְאַבֵּד עוֹלָמוֹ מִפְּנֵי הַשּׁוֹטִים. אָמְרוּ לָהֶן, אִם כֵּן, יְאַבֵּד דָּבָר שֶׁאֵין צֹרֶךְ לָעוֹלָם בּוֹ וְיַנִּיחַ דָּבָר שֶׁצֹּרֶךְ הָעוֹלָם בּוֹ. אָמְרוּ לָהֶן, אַף אָנוּ מַחֲזִיקִין יְדֵי עוֹבְדֵיהֶם שֶׁל אֵלּוּ, שֶׁאוֹמְרִים, תֵּדְעוּ שֶׁהֵן אֱלוֹהוֹת, שֶׁהֲרֵי הֵן לֹא בָטָלוּ:
7 Man fragte einst die Ältesten in Rom: Wenn Gott an den Götzen keinen Gefallen hat, warum vernichtet er sie nicht? Da sprachen sie zu ihnen: Wenn sie einer Sache dienten, welche die Welt nicht brauchte, so würde er sie vernichten; aber sie dienen der Sonne, dem Monde, den Sternen und den Tierkreis-Bildern — soll nun Gott der Thoren wegen seine Welt zerstören?! Da sprachen jene zu ihnen: Wenn dem so ist, so sollte er die Dinge, welche die Welt nicht braucht, vernichten und die stehen lassen, welche die Welt braucht! Sie antworteten ihnen: Dann würden wir die Verehrer dieser Dinge in ihrer Meinung bestärken; denn sie würden sagen: Sehet, sie sind Götter,. da sie nicht untergegangen sind.
ח לוֹקְחִין גַּת בְּעוּטָה מִן הַגּוֹי אַף עַל פִּי שֶׁהוּא נוֹטֵל בְּיָדוֹ וְנוֹתֵן לַתַּפּוּחַ. וְאֵינוֹ נַעֲשֶׂה יֵין נֶסֶךְ, עַד שֶׁיֵּרֵד לַבּוֹר. יָרַד לַבּוֹר, מַה שֶּׁבַּבּוֹר אָסוּר, וְהַשְּׁאָר מֻתָּר:
8 Man kann eine getretene Weinkelter vom Heiden kaufen, obwohl er mit der Hand [Weintrauben] nimmt und sie auf den Haufen legt; es kann nicht eher als Nesech-Wein verboten werden, bis er in die Kufe hlierabgeronnen ist. Ist er in die Kufe geronnen, so ist das, was in der Kufe ist, verboten, das Übrige aber erlaubt.
ט דּוֹרְכִין עִם הַגּוֹי בַּגַּת, אֲבָל לֹא בוֹצְרִין עִמּוֹ. יִשְׂרָאֵל שֶׁהוּא עוֹשֶׂה בְטֻמְאָה, לֹא דוֹרְכִין וְלֹא בוֹצְרִין עִמּוֹ, אֲבָל מוֹלִיכִין עִמּוֹ חָבִיּוֹת לַגַּת, וּמְבִיאִין עִמּוֹ מִן הַגָּת. נַחְתּוֹם שֶׁהוּא עוֹשֶׂה בְטֻמְאָה, לֹא לָשִׁין וְלֹא עוֹרְכִין עִמּוֹ, אֲבָל מוֹלִיכִין עִמּוֹ פַת לַפַּלְטֵר:
9 Man darf mit dem Heiden in der Kelter pressen; aber man darf nicht mit ihm Trauben lesen. Mit einem Israeliten, der seinen Wein in Unreinigkeit bereitet, darf man weder pressen noch lesen; man darf aber mit ihm Fässer in die Kelter tragen und von der Kelter bringen. Mit einem Bäcker, der in Unreinheit [Brod] bereitet, darf man weder kneten noch [den Teig] rollen, man darf aber mit ihm Brod in den Verkaufsladen tragen.
י גּוֹי שֶׁנִּמְצָא עוֹמֵד בְּצַד הַבּוֹר שֶׁל יַיִן, אִם יֶשׁ לוֹ עָלָיו מִלְוָה, אָסוּר. אֵין לוֹ עָלָיו מִלְוָה, מֻתָּר. נָפַל לַבּוֹר וְעָלָה, וּמְדָדוֹ בַקָּנֶה, הִתִּיז אֶת הַצִּרְעָה בַקָּנֶה אוֹ שֶׁהָיָה מְטַפֵּחַ עַל פִּי חָבִית מְרֻתַּחַת, בְּכָל אֵלּוּ הָיָה מַעֲשֶׂה, וְאָמְרוּ יִמָּכֵר. וְרַבִּי שִׁמְעוֹן מַתִּיר. נָטַל אֶת הֶחָבִית וּזְרָקָהּ בַּחֲמָתוֹ לַבּוֹר, זֶה הָיָה מַעֲשֶׂה וְהִכְשִׁירוּ:
10 Wenn ein Heide neben der Wein-Kufe getroffen wird, so ist der Wein, wenn er darauf eine Schuldforderung hat, verboten, hat er keine darauf, so ist er erlaubt. Ist er in die Weinkufe gefallen und heraufgezogen worden, oder hat er [den Wein] mit einem Rohr gemessen, oder mit dem Rohr eine Hornisse herausgeschleudert, oder auf die Öffnung des schäumenden Fasses mit der Hand geschlafen — alle diese Fälle haben sich einst zugetragen, und man hat gesagt, der Wein soll verkauft werden. R. Simon aber erlaubt ihn. Hat er das Fass genommen und es (im Zorne) in die Kufe geworfen, — dies ereignete sich einst, und man hat den Wein erlaubt.
יא הַמְטַהֵר יֵינוֹ שֶׁל נָכְרִי וְנוֹתְנוֹ בִרְשׁוּתוֹ בְּבַיִת הַפָּתוּחַ לִרְשׁוּת הָרַבִּים, בְּעִיר שֶׁיֶּשׁ בָּהּ גּוֹיִם וְיִשְׂרְאֵלִים, מֻתָּר. בְּעִיר שֶׁכֻּלָּהּ גּוֹיִם, אָסוּר, עַד שֶׁיּוֹשִׁיב שׁוֹמֵר. וְאֵין הַשּׁוֹמֵר צָרִיךְ לִהְיוֹת יוֹשֵׁב וּמְשַׁמֵּר. אַף עַל פִּי שֶׁהוּא יוֹצֵא וְנִכְנָס, מֻתָּר. רַבִּי שִׁמְעוֹן בֶּן אֶלְעָזָר אוֹמֵר, כָּל רְשׁוּת גּוֹיִם אַחַת הִיא:
11 Wenn Liner den Wein eines Heiden in Reinheit bereitet und ihn im Bereiche des Heiden lässt, in einem Hause, das zur öffentlichen Straße offen ist; so ist der Wein, falls in der Stadt Heiden und Israeliten wohnen, erlaubt; wohnen aber lauter Heiden darin, so ist er verboten, es sei denn, dass er einen Hüter dahin setzt. Es braucht aber der Hüter nicht [beständig] dabei zu sitzen und acht zu geben; sondern wenn er auch nur aus- und eingeht, ist der Wein erlaubt. R. Simon, Sohn Eleasars, sagt: Es ist einerlei, welches Heiden Bereich es ist.
יב הַמְּטַהֵר יֵינוֹ שֶׁל נָכְרִי וְנוֹתְנוֹ בִרְשׁוּתוֹ, וְהַלָּה כוֹתֵב לוֹ, הִתְקַבַּלְתִּי מִמְּךָ מָעוֹת, מֻתָּר. אֲבָל אִם יִרְצֶה יִשְׂרָאֵל לְהוֹצִיאוֹ וְאֵינוֹ מַנִּיחוֹ עַד שֶׁיִּתֵּן לוֹ אֶת מְעוֹתָיו, זֶה הָיָה מַעֲשֶׂה בְבֵית שְׁאָן, וְאָסְרוּ חֲכָמִים:
12 Wenn Einer den Wein eines Heiden in Reinheit bereitet und ihn in dessen Bereiche lässt, so ist, wenn dieser ihm schreibt: „Ich habe von Dir Geld empfangen!‟ der Wein erlaubt. Falls aber dieser, wenn der Israelit ihn herausnehmen will, es nicht zulässt, bis er ihm das Geld dafür gegeben, — dies ereignete sich einst in Bet-Schean, und die Weisen haben ihn verboten.